Viele Versicherungsmakler bevorzugen den Bestandsverkauf als eine attraktive Möglichkeit, sich in den Ruhestand zu begeben. Diese Option kann sich als sehr rentabel erweisen. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie einen solchen Bestandsverkauf sorgfältig vorbereiten und alle relevanten Aspekte berücksichtigen. Es ist ratsam, sich idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Verkaufszeitpunkt mit diesem Thema auseinanderzusetzen. In diesem Beitrag finden Sie alles Wichtige, was Sie zum Verkauf Ihres Versicherungsbestands wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Bestandsübertragung oder Unternehmensverkauf: Die Ausgangslage entscheidet
Versicherungsbestand bewerten: Was ist ein guter Wert für meinen Kundenstamm?
Kaufinteressenten für den Maklerbestand finden
Unterschiede zwischen regionalen und überregionalen Käufern
Leitfaden zum Erfolg: Ablauf beim Verkauf des Versicherungsbestands
Steuern beim Verkauf eines Versicherungsmaklerbestands
Umsatzsteuer: Individuelle Ausgangslage ist entscheidend
Einkommensteuer: Möglichkeiten für Steuerbegünstigungen nutzen
Weshalb ein Nachfolgeberater unentbehrlich ist
Fazit
Wenn Sie Ihr Maklerbüro auf eine Nachfolge vorbereiten möchten, gilt es als Erstes überlegen, ob Sie ausschließlich Ihren Versicherungsbestand an einen anderen Makler übergeben oder ob Sie Ihr gesamtes Unternehmen veräußern wollen. Hierbei spielt auch die Rechtsform Ihres Unternehmens eine wichtige Rolle. Führen Sie das Maklerbüro als Einzelunternehmung, verkaufen Sie üblicherweise die Courtageansprüche an Ihrem Versicherungsbestand. Handelt es sich hingegen um eine Geschäftsstelle, die als juristische Person agiert – beispielsweise als GmbH, wird in der Regel die Veräußerung des gesamten Unternehmens angestrebt.
Beim Verkauf eines Maklerbestands konzentriert sich die Transaktion auf einen spezifischen Vermögenswert – den Kundenstamm und die damit verbundenen Courtageansprüche. In dieser Art von Verkauf werden üblicherweise keine anderen Vermögenswerte oder Verpflichtungen des Maklerunternehmens übertragen. Der Fokus liegt darauf, einen definierten Teil des Unternehmens zu veräußern, während der Verkäufer die Kontrolle über andere betriebliche Aspekte behält.
Im Gegensatz dazu erfolgt der Verkauf des gesamten Unternehmens als einheitlicher Geschäftsvorgang. Hierbei werden sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Arbeitsverträge, Mietverträge und Geschäftsbeziehungen übertragen. Der Käufer übernimmt die Kontrolle über die gesamte Unternehmensstruktur, einschließlich des Kundenstamms. Dies ermöglicht eine umfassende Einbindung des erworbenen Unternehmens in die bestehenden Geschäftsabläufe des Käufers.
Beide Optionen haben klare Vor- und Nachteile. Die Übernahme eines gesamten Unternehmens bietet den Vorteil, dass die Steuerlast für Verkäufer und Käufer gleichermaßen reduziert wird, was potenziell mehr finanziellen Spielraum für Kaufinteressenten schafft und zu einem erheblich höheren Verkaufserlös führen kann. Die Abwicklung einer solchen Komplettveräußerung ist in der Regel unkomplizierter, da nicht jeder Vermögensteil einzeln übertragen werden muss. Zudem übernimmt der Käufer alle Forderungen und Verpflichtungen des ehemaligen Inhabers.
Im Gegensatz dazu verbleiben bei einem Verkauf allein des Maklerbestands die Rechte und Pflichten vorerst beim Verkäufer. Hier erfolgt lediglich der Verkauf des Bestands mit den dazugehörigen Courtageansprüchen. Um jedoch auch die Verpflichtungen aus dem Versicherungsbestand auf den Käufer zu übertragen, müssen entsprechende Klauseln im Kaufvertrag präzise verankert werden. Im Gegensatz zum Verkauf des gesamten Unternehmens, bei dem der Bestand automatisch auf den Käufer übergeht, erfordert dieser Ansatz eine explizite Übertragung des Bestands. Dies setzt den Kontakt zu allen betroffenen Versicherern und die Anzeige der beabsichtigten Bestandsübertragung voraus. Da dieser Prozess bei vielen Gesellschaften nicht automatisiert ist, gestaltet er sich oft zeitaufwändig und fehleranfällig.
Unser Tipp:
Die Ausarbeitung eines Kaufvertrags für einen Versicherungsbestand birgt zahlreiche juristische Stolpersteine. Selbst wenn Sie den potenziellen Käufer persönlich kennen und Einigkeit über die Details der Übernahme herrscht, sollten Sie den Vertrag keinesfalls leichtfertig behandeln. Alle entscheidenden Aspekte müssen sorgfältig und umfassend festgehalten werden, da Unwägbarkeiten oft erst nach dem Abschluss des Deals ans Licht kommen. Eine nachträgliche Klärung gestaltet sich in der Regel äußerst mühsam.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und zögern Sie nicht, bereits im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen.
Die Schlüsselfrage bei Bestandsveräußerungen ist die Ermittlung des Werts des eigenen Unternehmens oder des Bestands, und hier gibt es bedauerlicherweise keine einfache, allgemeingültige Antwort. Stattdessen existieren diverse Methoden zur Bewertung, wobei dies einige der prominentesten sind:
Die Bewertung eines Versicherungsbestands erfordert jedoch weit mehr als nur mathematische Berechnungsmethoden. Qualitative Merkmale spielen eine entscheidende Rolle, darunter Fragen zur Altersstruktur des Kundenstamms, Kundenloyalität, Organisation des Bestands, Abhängigkeiten von Großkunden, Schadenquoten und mehr.
Angesichts dieser Komplexität fällt es vielen Maklern schwer, einen angemessenen Preis für ihren Kundenstamm festzulegen. Oftmals greift man zu vereinfachten Faustformeln.
Welcher Faktor für Ihre Situation geeignet ist und welchen Wert Ihr Kundenstamm konkret hat, erfahren Sie mit Hilfe unseres Wertrechners.
Die zentrale Herausforderung besteht häufig darin, einen optimalen Käufer für den eigenen Kundenstamm zu finden, ohne dabei lokale Wettbewerber über die Verkaufsabsichten zu informieren. Eine effektive Lösung bietet sich durch spezialisierte Online-Marktplätze für Versicherungsbestände, auf denen der Verkauf des Kundenstamms anonym abgewickelt werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass diese Plattformen in der Regel Servicegebühren oder Anteile im Falle eines erfolgreichen Verkaufs erheben.
Eine Alternative besteht in der Möglichkeit, den Bestand an einen Pool oder professionellen Bestandsaufkäufer zu veräußern. Unternehmen, die sich auf den Aufkauf von Versicherungsbeständen spezialisiert haben, agieren äußerst professionell, wodurch der Aufwand für den Verkäufer erheblich minimiert wird.
Profitieren Sie von dem hohen Maß an Erfahrung und Expertise, über das Nachfolgeberater verfügen, die sich auf die Versicherungsbranche spezialisiert haben. Insbesondere um Bestandsaufkäufer anzusprechen, können diese auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, um Sie mit seriösen und solventen Bestandsaufkäufern in Kontakt zu bringen. So wird der gesamte Prozess erheblich erleichtert und zielgerichtet gestaltet.
Der Verkauf eines Maklerbestands an einen regionalen oder überregionalen Käufer bringt unterschiedliche Dynamiken mit sich.
Ein regionaler Käufer, der vor Ort präsent ist, hat eine tiefere Kenntnis des lokalen Marktes und der Kundenbedürfnisse. Dies ermöglicht eine intensivere persönliche Betreuung und Pflege bestehender Kundenbeziehungen.
Im Gegensatz dazu agieren überregionale Käufer häufig aus zentralen Servicecentern und bieten oftmals standardisierte Konditionen an. Die persönliche Nähe zu den Kunden kann jedoch geringer sein, was zu einer weniger individuellen Betreuung führt. Kunden fühlen sich nach dem Verkauf an einen überregionalen Käufer möglicherweise weniger persönlich betreut, was das Vertrauen beeinträchtigt.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Reaktionszeit und Flexibilität. Regionale Käufer können schneller auf lokale Marktveränderungen reagieren und sind flexibler in der Anpassung an regionale Bedürfnisse. Überregionale Käufer neigen dazu, Entscheidungen zentralisiert zu treffen, was zu einer möglichen Verzögerung in der Reaktion auf lokale Gegebenheiten führen kann.
Welcher der geeignete Käufertyp für Ihre individuelle Ausgangssituation ist, erfahren Sie von einem Nachfolgeberater. Mit dessen Expertise können Sie Ihr Versicherungsunternehmen optimal auf einen Verkauf vorbereiten.
Der Verkauf eines Versicherungsbestands ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Vorbereitungen erfordert. Im Folgenden finden Sie einen typischen Ablauf:
Während dieses Prozesses ist es wichtig, sich professionellen Rat von Experten wie auf die Versicherungsbranche spezialisierten Nachfolgeberatern einzuholen. Jeder Schritt sollte gut vorbereitet durchgeführt werden, um einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf des Versicherungsbestands zu gewährleisten.
Gewinne aus dem Verkauf eines Maklerbestands gelten in der Regel als Veräußerungsgewinne und sind steuerpflichtig. Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Haltefrist des Bestands, der Rechtsform des Unternehmens und eventueller steuerlicher Freibeträge.
Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Aspekte beim Verkauf eines Maklerbestands ist die professionelle Beratung durch einen Steuerexperten unerlässlich. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Steuerlast zu ergreifen.
Generell kann festgehalten werden, dass die steuerliche Situation beim Verkauf eines kompletten Unternehmens tendenziell günstiger ist als beim Veräußern einzelner Vermögenswerte. Der Gesetzgeber strebt in der Regel an, Unternehmensverkäufe nicht unnötig zu erschweren. Bei einem Verkauf sollten insbesondere folgende Steuerarten berücksichtigt werden:
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Unternehmens ist grundsätzlich nicht der Umsatzsteuerpflicht unterworfen – vorausgesetzt, das gesamte Unternehmen wird als Ganzes veräußert. Diese Regelung gilt sowohl für juristische Personen als auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmungen.
Die Sachlage verändert sich jedoch, wenn es um den Verkauf von Rechten geht. In diesem Fall unterliegt der Erlös der Umsatzsteuerpflicht. Wenn Sie beispielsweise zunächst nur den betreuungsintensiven Sachbestand oder die daraus resultierenden Courtageansprüche veräußern möchten, könnte dafür Umsatzsteuer anfallen. Es ist daher ratsam, die spezifischen steuerlichen Implikationen im Hinblick auf den Verkauf von Rechten sorgfältig zu prüfen und wichtig, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich unterliegen Veräußerungsgewinne der Steuerpflicht. Es gibt jedoch bestimmte Sonderregelungen, die die Steuerlast reduzieren können, insbesondere für Personen über 55 Jahre oder dauerhaft Berufsunfähige. Hierzu gehören ein Freibetrag von bis zu 45.000 Euro gemäß § 16 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie ein ermäßigter Steuersatz auf außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 Abs. 3 EStG.
Die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG kann ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast zu mindern. Hierbei wird der Veräußerungsgewinn rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, wodurch die Grundlage für die Berechnung der individuellen Einkommensteuer reduziert wird.
Es gelten folgende Grundsätze:
Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Welche dies genau sind und auf welche Punkte Sie außerdem achten müssen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema Steuern beim Unternehmensverkauf.
Disclaimer:
Bitte beachten Sie, dass sich unsere Inhalte zu Rechtsthemen nur auf abstrakte Rechtsfragen beziehen und eine individuelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen können.
Die Einbeziehung eines Nachfolgeberater beim Verkauf des eigenen Maklerbestands oder des gesamten Versicherungsunternehmens bringt verschiedene Vorteile mit sich:
Der Verkauf eines Versicherungsbestands ist eine besondere und strategische Entscheidung für jeden Makler. Eine sorgfältige Bewertung des Maklerbestands bildet dabei den Grundstein für einen erfolgreichen und lukrativen Verkauf. Neben der Festlegung des Verkaufspreises spielen aber auch steuerliche Überlegungen und die Wahl zwischen einem Komplettverkauf oder der Veräußerung allein des Versicherungsbestands eine entscheidende Rolle.
Die Unterstützung durch Experten ist unerlässlich. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns – wir beraten Sie professionell und diskret.
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