Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Arztpraxis zu verkaufen, stellt sich die Frage nach einem angemessenen Veräußerungspreis. Dieser ist verbunden mit dem Praxiswert. Um allerdings den Wert Ihrer Praxis zu bestimmen, muss eine Praxisbewertung durchgeführt werden. Hierbei können unterschiedliche Verfahren angewandt werden. Welches für Ihre Situation das geeignete ist und welche Faktoren jeweils eine Rolle spielen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Anlässe für die Praxisbewertung
Methoden für die Bewertung
Die neue Bundesärztekammermethode (seit 2009)
Das modifizierte Ertragswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren
Der Marktwert
Fazit
Um das geeignete Verfahren zur Bewertung einer Arztpraxis auszuwählen, sollte man sich darüber im Klaren sein, aus welchem Anlass und aus wessen Sicht man eine Bewertung vornimmt.
Der häufigste Anlass für die Bestimmung des Praxiswerts stellt der Wunsch dar, diese wegen des Eintritts in den Ruhestand an einen passenden Nachfolger zu verkaufen und die Patienten in gute Hände zu übergeben. Dies kann sowohl im Rahmen einer Einzel- als auch einer Gemeinschaftspraxis geschehen.
Darüber hinaus kann der Anlass für eine Bewertung auch der Einstieg einer weiteren Ärztin oder eines weiteren Arztes in die Praxis sein. Auch wenn im Gegenteil ein frühzeitiger Ausstiegsplan aus der Praxis besteht, das heißt, wenn der Inhaber bereits deutlich vor dem Rentenalter die Praxis verlassen möchte, sollte die Praxis bewertet werden.
Soll die Geschäftsform der Praxis umgewandelt werden – also beispielsweise von einer GbR in eine GmbH – muss ebenfalls eine realistische Bewertung erfolgen.
Gleiches gilt für den Fall, wenn Entschädigungen oder Abfindungen gezahlt werden müssen sowie wenn die Erbschaft- oder Schenkungsteuer berechnet werden soll. Auch diese werden auf Grundlage des Praxiswerts bemessen.
Möchte man seine Praxis an ein MVZ veräußern und sodann weiterhin selbst als angestellte Ärztin bzw. als angestellter Arzt arbeiten, stellt auch dies einen Verkauf dar, vor dem eine Bewertung der Praxis durchgeführt werden muss.
Es existieren verschiedene Methoden zur Berechnung des Praxiswerts. Welche die passende für Ihre individuelle Situation ist, hängt von den Merkmalen ab, nach denen Sie Ihre Arztpraxis vor allem bewerten möchten. Hierzu gehören beispielsweise die Größe, die Rechtsform und die fachärztliche Ausrichtung der Praxis.
Häufig wird empfohlen, mehrere Verfahren anzuwenden, um eine realistische Spanne des Praxiswerts zu erhalten und eine Wertverdichtung zu erhalten.
Im Folgenden werden die in der Praxis gängigsten Verfahren erläutert:
Die neue Bundesärztekammermethode wird in der Praxis sehr häufig eingesetzt. Allerdings ist die Bestimmung einiger ihrer Elemente nicht immer einfach bzw. nicht eindeutig durchzuführen. Daher sollte das Verfahren von Personen angewandt werden, die große Erfahrung in der Einschätzung der einzelnen Kriterien mitbringen. Außerdem ist das Verfahren nicht vor Gericht verwertbar.
Allerdings empfiehlt es sich in der Regel, diese Methode mindestens als Ergänzung zu nutzen, da Sie vermutlich mit einer Bewertung auf dieser Grundlage konfrontiert werden.
Praxiswert = [(übertragbarer Umsatz – übertragbare Kosten – alternatives Arztgehalt) x Prognosemultiplikator] + materieller Werte
Eine Gynäkologin mit Einzelpraxis und einem KV-Sitz aus Frankfurt am Main erzielt einen Jahresumsatz von 600.000 Euro. Die übertragbaren Kosten belaufen sich auf 250.000 Euro. Das alternative Arztgehalt ist mit 146.600 Euro bemessen. Der Prognosemultiplikator wird mit 3,5 angesetzt. Der Verkehrswert des Sachanlagevermögens beläuft sich auf 180.000 Euro. Unter der Berücksichtigung voraussichtlich gleichbleibender Umsätze ergibt sich bei dieser Beispielrechnung ein geschätzter Praxiswert von 891.900 Euro.
Übertragbarer jährlicher Umsatz
Es darf hier nicht der exakte jährliche Umsatz zur Grundlage angenommen werden, sondern der übertragbare Umsatz unter Berücksichtigung der Qualifikationen der kaufenden Ärztin bzw. des kaufenden Arztes. Fehlen dieser oder diesem beispielsweise Zusatzqualifikationen, die der ursprüngliche Praxisinhaber hatte, ist ein gewisser Teil des Umsatzes nicht mehr zu erwirtschaften und der Käufer wird diesen dann auch nicht zahlen wollen.
Es gilt daher: Je genauer der fachliche Hintergrund des Käufers zu dem des Verkäufers passt, desto höher ist der übertragbare Umsatz und letztlich der zu erzielende Veräußerungspreis.
Übertragbare jährliche Kosten
Für diesen Punkt innerhalb der Rechnung werden die laufenden Dauerverträge der Praxis ausgewertet. Dazu zählen zum Beispiel Raummiete, Personalkosten sowie Leasing- oder Wartungsverträge für medizinische Geräte.
Vom übertragbaren Gewinn zum Praxiswert
Subtrahiert man die übertragbaren Kosten vom übertragbaren Umsatz, erhält man den übertragbaren Gewinn. Diese Berechnung sollte für die vergangenen drei Jahre erfolgen.
Mittels Gewichtung wird aus diesen Gewinnen ein Durchschnittsgewinn ermittelt und von diesem ein alternatives Arztgehalt subtrahiert.
Alternatives Arztgehalt
Hierfür wird ein regelmäßiges, durchschnittliches Gehalt eines Oberarztes bestimmt. Der Hintergrund dieses Aspekts liegt darin, dass ein potenzieller Käufer in die Praxis wohl nur einsteigen wird, wenn ihm diese im Vergleich mit einem Angestelltengehalt ohne das Risiko einer Selbstständigkeit einen Mehrgewinn einbringt.
Für die Annahme des Gehalts sollten die Kriterien Alter, Erfahrung und Qualifikation berücksichtigt werden.
Aus der Subtraktion des alternativen Arztgehalts vom übertragbaren Gewinn erhält man nachhaltig erzielbaren Gewinn. Dieser wird mit einem Prognosemultiplikator multipliziert.
Prognosemultiplikator
Mit diesem Multiplikator soll abgebildet werden, dass die verkaufende Ärztin bzw. der verkaufende Arzt im Laufe der Zeit sowohl einen Patientenstamm als auch eine Bindung zu den Patienten aufgebaut hat. Der Wert des Prognosemultiplikators ist festgelegt und bewegt sich zwischen 2 und 5. In der Regel wird er für eine Einzelpraxis mit 2,0 und für eine Gemeinschaftspraxis (oder Berufsausübungsgemeinschaft) mit 2,5 angenommen. Der Multiplikator wird für die Gemeinschaftspraxis höher angesetzt, da ein oder mehrere den Patienten bereits bekannte Ärztinnen und Ärzte weiterhin in der Praxis tätig sind. Somit wird eine höhere Patientenfortführung erwartet.
Wird eine weiterführende Mitarbeit des Verkäufers für eine Übergangszeit oder auch als angestellte Ärztin bzw. als angestellter Arzt vereinbart, würde sich dies auch positiv auf die zu erwartende Patientenbindung bzw. den zukünftigen Erfolg der Praxis auswirken.
Allerdings spielen auch Faktoren wie Fachrichtung und geographische Lage der Praxis eine wichtige Rolle beim Prognosemultiplikator. Um den individuell für Ihre Situation passenden Multiplikator zu ermitteln, vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Gespräch mit uns.
Ideeller Wert (Goodwill)
Aus der Multiplikation von nachhaltig erzielbarem Gewinn und dem Prognosemultiplikator erhält man den ideellen Praxiswert (auch Goodwill genannt). Der ideelle Praxiswert liegt in der Wahrscheinlichkeit, dass die bisherigen Patienten nach der Veräußerung der Praxis aufgrund der vom Vorgänger aufgebauten Bindungen weiterhin in die Praxis kommen. Je nach Spezifikationen der Arztpraxis kann hierauf ein Zu- oder Abschlag von bis zu 20% vorgenommen werden.
Zum ermittelten ideellen Wert der Praxis wird der Verkehrswert der übernommenen Wirtschaftsgüter addiert.
Verkehrswert des Sachanlagevermögens (materieller Wert)
Die Grundlage zur Ermittlung des materiellen Praxiswerts wird vom Wiederbeschaffungswert der Geräte und der Einrichtung gebildet. Berücksichtigt werden hierbei sowohl die Praxiseinrichtung, die medizinisch-technischen Geräte, die EDV-Ausstattung inklusive der Software sowie die noch vorhandenen Materialien. Gerade bei der Nachfolge durch Renteneintritt ist allerdings zu bedenken, dass häufig ein Investitionsstau vorliegt.
Am Ende dieser Berechnungen steht der ermittelte Praxiswert.
Versichern Sie sich immer, dass alle für die Praxisbewertung relevanten Informationen vollständig vorliegen. Gerade wenn die bewertende Person nicht neutral ist, kann es vorkommen, dass wertbeeinflussende Kriterien nicht vollständig weitergegeben werden, um den Praxiswert in eine bestimmte Richtung zu drücken.
Einige Variablen, die man für die Anwendung der Bundesärztekammermethode benötigt, erfordern ein hohes Maß an Erfahrung, um sie realistisch einschätzen zu können. Beziehungsweise bergen diese bei ungenauer Festsetzung die Gefahr, den Praxiswert zu verfälschen. Dazu gehören unter anderem folgende Faktoren:
Die Bundesärztekammermethode wird in der Praxis sehr häufig eingesetzt, ist aber nicht ganz einfach objektiv anzuwenden. Ein Nachteil dieses Verfahrens ist beispielsweise, dass der ermittelte Wert nur auf Vergangenheitsdaten beruht. Es wird nicht berücksichtigt, ob die Praxis wirtschaftlich tragfähig ist. Ebenfalls fließen Faktoren wie Praxisgröße, Konstellation des Patientenstamms, Praxisstandort und Engagement der verkaufenden Ärztin bzw. des verkaufenden Arztes nur indirekt durch die Variablen des übertragbaren Umsatzes und der übertragbaren Kosten in die Praxisbewertung ein.
Außerdem kann bei der Berechnung mithilfe dieser Methode nicht ausgeschlossen werden, dass Keinmal- oder Doppelberücksichtungen erfolgen.
Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass dieses Verfahren vor Gericht keinen Bestand hat.
In jedem Fall empfiehlt es sich, erfahrene Nachfolgeberater zu involvieren, die mit Ihnen gemeinsam einen realistischen Praxiswert ermitteln können.
Für eine erste indikative und unverbindliche Einschätzung sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Praxisrechner.
Mit dem modifizierten Ertragswertverfahren hat man die Möglichkeit, eine sehr realistische Einschätzung des Praxiswerts zu erhalten. So ist dieses auch vor Gericht verwertbar.
Beachten sollte man, aus wessen Perspektive die Bewertung durchgeführt wird. Führt eine neutrale und unbeteiligte Person die Berechnung durch, spricht man von einem objektivierten Praxiswert. Wird die Berechnung allerdings von der oder für die Verkäufer- bzw. Käuferseite erstellt, so spricht man von einem subjektivierten Praxiswert, da man davon ausgehen muss, dass die Bewertung mit einem bestimmten Ziel durchgeführt wird. Der Verkäufer wird beispielsweise den Wert seiner Praxis gerne etwas höher ansetzen und der Käufer verfolgt den Wunsch, einen möglichst niedrigen Preis für die Arztpraxis zu zahlen.
Praxiswert = [(zukünftige Überschüsse der Periode – kalkulatorischer Arztlohn – Steuern) x Abzinsungsfaktor] + Verkehrswert
Zukünftige Überschüsse der Periode
Um die zukünftigen Überschüsse zu bestimmen, müssen diese erst aus vergangenen Umsätzen hergeleitet werden. Dafür stellt man zunächst die tatsächlich realisierten Umsätze, Aufwendungen und Gewinne der letzten drei bis fünf Jahre fest. Diese Ergebnisse werden sodann mithilfe einer Überleitungsrechnung modifiziert, das heißt, sie werden von einmaligen oder außerordentlichen Variablen bereinigt. Auf diese Weise erhält man die wirklich übertragbaren Umsätze und Aufwendungen.
Die Analyse der vergangenen Daten wird nun zur Grundlage für die Prognose zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen genommen. Darüber hinaus werden auch künftig absehbare Veränderungen einbezogen. Es ist ratsam, für die Zukunftsanalyse detaillierte Planrechnungen für einen definierten Zeitraum anzustellen.
Betrachtungszeitraum
Welchen Betrachtungszeitraum man für die Zukunftsprognose wählt, nimmt großen Einfluss auf die gesamte Berechnung des Praxiswerts. Mit dem Betrachtungszeitraum will man die Spanne darstellen, in der der Käufer vom durch den Verkäufer aufgebauten Patientenstamm profitiert und das Erfolgspotenzial auf seine Person verlagern kann.
Welcher Zeitraum hier angenommen wird, hängt individuell von den herrschenden Gegebenheiten ab: Je nach Struktur und Konzept einer Praxis variiert der Grad der Gebundenheit der Patienten an die abgebende Ärztin oder den abgebenden Arzt. Handelt es sich beispielsweise um eine Einzelpraxis, sind die Bindungen der Patienten an die behandelnde Medizinerin / den behandelnden Mediziner deutlich enger einzuschätzen als bei Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärztinnen und Ärzten.
Kalkulatorisches Arztgehalt
Von den zukünftigen Überschüssen wird für jeden Zeitraum ein kalkulatorisches Arztgehalt subtrahiert. Die Höhe dieses Gehalts ist nicht festgelegt, sollte aber realistisch und je nach Fachrichtung, Berufserfahrung und alternativer Verdienstmöglichkeiten gewählt werden. Nimmt man eine subjektivierte Bewertung aus Sicht des Käufers vor, kann man beispielsweise das zuvor erhaltene Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis einsetzen.
Nach der Subtraktion des kalkulatorischen Arztgehalts erhält man den korrigierten Reinertrag.
Steuern (i.d.R. Einkommensteuer)
Vom korrigierten Reinertrag wird sodann ein in der Regel pauschalierter Steuersatz abgezogen. Hiermit gelangt man zum korrigierten Reinertrag nach persönlichen Steuern.
Abzinsungsfaktor
Anschließend wird mithilfe des Abzinsungsfaktors der Barwert der zukünftigen Überschüsse der einzelnen Betrachtungszeiträume am Stichtag berechnet. Die Summe der Barwerte der einzelnen Perioden bildet den Ertragswert zum Bewertungsstichtag. Dies stellt den immateriellen Praxiswert dar.
Daraus ergibt sich, dass der Abzinsungsfaktor entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Barwerte und somit auf den Praxiswert hat. Der Abzinsungsfaktor ist allerdings nicht vorgeschrieben, sondern wird aus mehreren Einzelkriterien gebildet, die beim jeweiligen Bewertungszeitpunkt beachtet werden müssen.
Wenden Sie sich hierfür an einen erfahrenen Nachfolgeberater.
Verkehrswert (materieller Wert)
Die Summe aller Barwerte der einzelnen Periode entsprechen dem Ertragswert bzw. entsprechen auch dem immateriellen Wert der Praxis. Hierzu wird nun noch der Verkehrswert addiert; das heißt, der Wert aller materiellen Güter. Hierzu gehören beispielsweise Immobilien, Mobiliar, EDV-Ausstattung oder gekaufte technische Geräte usw.
Am Ende dieser Berechnungen steht der ermittelte Praxiswert.
Das modifizierte Ertragswertverfahren stellt gerade für die Bewertung von Arztpraxen eine geeignete Option dar. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass hierfür zukünftige Umsätze prognostiziert werden und damit eine nicht zu vermeidende Unschärfe bzw. Unsicherheit in die Berechnung integriert wird. Bei verantwortungsvoller Prognose kann man so allerdings eine gute Einschätzung des Praxiswerts erhalten. Nutzen Sie die Erfahrung spezialisierter Nachfolgeberater, um folgenschwere Fehler in der Praxiswertermittlung zu vermeiden.
Das Vergleichswertverfahren legt den Vergleich von Verkehrswerten anderer bereits veräußerter Arztpraxen zu Grunde. Je mehr Kriterien der zu vergleichenden Praxen übereinstimmen, das heißt, je vergleichbarer die Praxen in Punkten wie Verkaufszeitraum, Größe, geographische Lage, Ausrichtung, Zusatzqualifikationen, Patientenstamm usw. tatsächlich sind, desto realistischer ist auch der Wert für die eigene Praxis, den man daraus ableitet. Verlassen Sie sich hierbei auf erfahrene Berater, die auf aufbereitete Daten zurückgreifen können.
Trotz aller Methoden zur Wertermittlung einer Arztpraxis entscheidet letztlich keine mathematische Berechnung über den zu erzielenden Veräußerungspreis, sondern der Markt in einem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Bewertungen spielen allerdings in Verkaufsverhandlungen eine große Rolle, da sie eine transparente Verhandlungsgrundlage schaffen und das Führen von sachlichen Diskussionen erleichtern.
Den Marktwert einer Praxis realistisch einzuschätzen, ist allerdings nicht einfach und erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Daher ist es ratsam, dafür auf die Hilfe von spezialisierten Nachfolgeberatern zurückzugreifen. Diese verfügen nicht nur über die erforderlichen Kenntnisse, sondern auch über ein breites Käufernetzwerk. So lassen sich sowohl für den ländlichen Raum als auch für Ballungsgebiete der geeignete Nachfolger finden und ein optimaler Verkaufspreis erzielen.
Die realistische Berechnung des Werts der eigenen Praxis ist ein komplexes Thema. Eine mit der Materie nicht besonders vertraute Person sieht sich einiger möglicher Stolpersteine gegenüber. Bei allen Bewertungsverfahren ist an verschiedenen Positionen der Berechnung Erfahrung gefragt, um die individuell richtigen Parameter zu wählen und letztlich zu einem belastbaren Praxiswert zu gelangen. Daher ist es zum einen ratsam, nicht nur eine Methode zur Berechnung einzusetzen, sondern mit dem Vergleich verschiedener Verfahrensergebnisse eine treffende Bewertungsspanne zu erhalten. Zum anderen empfiehlt es sich, einen erfahrenen Nachfolgeberater in den Prozess zu involvieren, um Fehler zu vermeiden und den gesamten Ablauf des Praxisverkaufs strukturiert und zielorientiert anzugehen.
Philipp Peplowski ist Diplom-Finanzwirt (FH), Master of Laws (LL.M.), Steuerberater und Partner der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB.
Als eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Deutschland liegt der Beratungsschwerpunkt unter anderem in der steuerlichen Begleitung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Unternehmensverkäufen.
In Zusammenarbeit mit seinem Team veröffentlicht Herr Peplowski regelmäßig Fachpublikationen im deutschsprachigen Raum.
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