Selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte, die darüber nachdenken, ihre Praxis zu verkaufen, stehen vor einer bedeutsamen Entscheidung. Der Prozess des Praxisverkaufs erfordert gründliche Überlegungen und Planung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Von der Bewertung der Praxis bis zur Suche nach potenziellen Käufern und der Berücksichtigung steuerlicher Aspekte gibt es eine Vielzahl wichtiger Schritte, die bewältigt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Checkliste Zahnarztpraxis verkaufen: In sechs Schritten zum Erfolg
1. Haben Sie eine klare Zielsetzung
2. Wert der Zahnarztpraxis bestimmen
3. Praxis-Exposé aufbereiten
4. Planen Sie genügend Zeit ein
5. Gegenwärtige Marktlage präzise beurteilen
6. Klarheit in Bezug auf die Praxisimmobilie
Klarheit über steuerliche Konsequenzen
Zahnarztpraxis an MVZ verkaufen
Kompetente Unterstützung beim Verkauf
Fazit
In dieser Checkliste erfahren Sie, wie Sie sich bestmöglich auf den Verkauf Ihrer Zahnarztpraxis vorbereiten und wie Sie ihn erfolgreich realisieren können.
Es ist wichtig, sich bewusst Zeit zu nehmen und eine klare Vision davon zu entwickeln, wie Sie sich Ihre Praxisabgabe vorstellen.
Darüber hinaus ist es essenziell, sich mit dem zeitlichen Horizont zu beschäftigen. Möchten Sie schnell nach einer kurzen Übergabephase Ihre Tätigkeit beenden und sich anderen Themen zuwenden oder können Sie sich vorstellen, für eine Zeitspanne von drei bis fünf Jahren weiterhin als angestellte Zahnärztin bzw. angestellter Zahnarzt zu arbeiten?
Es gilt also eine Vielzahl von persönlichen Wünschen und Zielen auszuloten. Sobald Sie sich dieser sicher sind, können Sie den Prozess des Verkaufs Ihrer Zahnarztpraxis gezielt angehen.
Die Ermittlung des Kaufpreises einer Zahnarztpraxis bietet zahlreiche Ansätze und die Ergebnisse können je nach verwendeter Methode oder je nach gesetztem Fokus mitunter stark variieren. Aus diesem Grund ist es besonders sinnvoll, eine professionelle Bewertung für den Praxiswert durchführen zu lassen. Diese kann unter anderem von auf den zahnmedizinischen Bereich spezialisierten Nachfolgeberatern vorgenommen werden. Diese Experten verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um eine umfassende Analyse durchzuführen, die alle relevanten Aspekte der Praxis berücksichtigt – von finanziellen Kennzahlen bis hin zu Markttrends und Wettbewerbssituation. Alternativ kann Ihnen auch ein Kurzgutachten von spezialisierten Steuerberatern weiterhelfen.
Mit einer fundierten Praxiswertermittlung haben Sie eine solide Grundlage für Verhandlungen mit potenziellen Käufern. So stellen Sie sicher, dass Sie einen angemessenen Preis erzielen können, der dem tatsächlichen Wert Ihrer Praxis entspricht.
Die Praxiswertermittlung kann dann in ein weiterführendes Praxis-Exposé eingebunden werden. Ein Praxis-Exposé trägt die wichtigsten Daten der Zahnarztpraxis zusammen wie zum Beispiel:
Vorlage: Praxis-Exposé
Ein gutes Praxis-Exposé verschafft einen Gesamtüberblick über die Zahnarztpraxis und ist geeignet, eine Mehrzahl an potenziellen Käufern effektiv anzusprechen.
Vor dem Start des Verkaufs der eigenen Praxis sind einige Vorbereitungen notwendig, die auch zeitaufwendig sein können. Generell gilt, dass sich Zeitdruck beim Verkauf immer negativ auf den zu erzielenden Veräußerungspreis auswirkt. Hat man allerdings im Vorfeld und bei den Verhandlungen die nötige Ruhe, hat man gute Aussichten auf einen erfolgreichen und rentablen Praxisverkauf.
Welchen Zeitpunkt man konkret für den Start des Verkaufsprozesses wählen sollte, variiert je nach Region und den individuellen Voraussetzungen der Praxis. Grundsätzlich empfiehlt es sich, spätestens 18 Monate vor der geplanten Abgabe zu starten.
Wenn allerdings zusätzliche Umstrukturierungen anstehen, wie die Eingliederung der Zahnarztpraxis in ein MVZ oder die Ausgliederung einer Praxisimmobilie, sollte deutlich früher begonnen werden. Nur wer sich mit viel Vorlauf mit dieser Option beschäftigt, kann sich auch zum gewünschten Zeitpunkt in den Ruhestand verabschieden oder sich einer anderen Tätigkeit zuwenden.
Beim Verkauf einer Zahnarztpraxis ist es unerlässlich, die aktuelle Marktlage genau zu betrachten. Diese hat einen direkten Einfluss auf verschiedene Aspekte des Verkaufsprozesses. Zum einen hilft es, den Wert der Praxis realistisch einzuschätzen. Durch die Analyse vergleichbarer Praxen in der Region können angemessene Verkaufspreise festgelegt werden. Zum anderen bietet die Marktanalyse Einsicht in die Nachfrage nach Praxen in Ihrer Fachrichtung und Region, was sich auf die Suche nach potenziellen Käufern auswirkt.
Der zahnärztliche Markt wird aktuell als „Käufermarkt“ gesehen. Das liegt daran, weil in den kommenden 10 Jahren rund 50% aller niedergelassenen Zahnärzte statistisch gesehen ins Rentenalter eintreten, allerdings nicht genügend Übernehmer nachkommen. Im Schnitt werden aktuell täglich rund 2,5 Praxen deutschlandweit geschlossen. Zwar haben wir einen aktuellen Hochstand an approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten, aber viele tendieren zunächst eher zum Angestelltenverhältnis als zur Niederlassung in der eigenen Praxis. Zudem wird die zahnärztliche Welt immer weiblicher und die Familienplanung verschiebt die Niederlassung in einer eigenen Praxis oftmals nach hinten.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die räumlichen Vorstellung der „neuen Generation“ einer Praxis oftmals in Richtung 4-6 Behandlungszimmer gehen, während viele ältere Praxen klassisch 2-3 Behandlungszimmer haben. Hier fallen Wunsch der Übernehmer und Realität in den Bestandspraxen oft weit auseinander.
Sollten Sie die Praxisräumlichkeiten mieten, ist es ratsam, bereits vor dem Verkauf einen genauen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Einige Mietverträge enthalten Klauseln, die regeln, ob und unter welchen Bedingungen der Mieter die Praxis an einen neuen Mieter übertragen kann. Das Fehlen solcher Klauseln oder bestimmte Restriktionen können den Verkauf der Praxis erschweren oder sogar verhindern. Außerdem erfordern Mietverträge oftmals, dass der Vermieter der Übertragung der Mietrechte zustimmt. Ohne eine solche Zustimmung könnte der Vermieter den Verkauf blockieren. Weitere wichtige Themen sind z.B. die Nutzungsgenehmigung der Zahnarztpraxis und ggfs. vorhandene Rückbauverpflichtungen, die auf einen Nachfolger übergehen könnten.
Es ist daher wichtig, eventuell bestehende Stolpersteine auszuräumen und die rechtlichen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Mietvertrag genau zu kennen.
Beachten Sie zum Thema Praxisimmobilie auch steuerliche Aspekte, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Praxisimmobilie in eine GmbH & Co. KG ausgliedern
Befinden sich die Praxisräumlichkeiten im eigenen Besitz, sollte man auch hierfür bereits vor einer Veräußerung die steuerlichen Aspekte rund um die Immobilie im Blick haben. Meist soll die Praxisimmobilie nicht auf den Käufer übergehen, weil sie als persönliche „Altersvorsorge“ verstanden wird. Eine vorherige Überführung der Immobilie aus dem Praxisvermögen in das steuerliche Privatvermögen führt zur Aufdeckung von stillen Reserven, also dem Wertzuwachs der Immobilie. Dies wiederum kann eine hohe Steuerlast auslösen.
Um den Nettogewinn aus der Veräußerung zu maximieren, kann die Immobilie vorab mit zeitlichem Versatz von mindestens drei Jahren vor dem Veräußerungszeitpunkt der Praxis in eine Immobiliengesellschaft ausgelagert werden.
Die Immobilie wird sodann zu Buchwerten in das Betriebsvermögen des Zahnarztes bei der Immobiliengesellschaft überführt. Der Vorgang ist steuerneutral.
Das Team von Laufenberg Michels und Partner verfügt über eine umfassende Expertise in den steuerlichen Feinheiten rund um die Transaktion von Zahnarztpraxen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beantworten gerne all Ihre Fragen zu den gegebenen Vor- und Nachteilen der skizzierten Gestaltung.
Der Verkauf der eigenen Zahnarztpraxis hat auch abseits der Immobilienthematik steuerliche Auswirkungen, die bereits im Vorfeld genau geprüft werden sollten. Haben Sie als Verkäufer einer Einzelpraxis oder eines Mitgesellschafters einer Personengesellschaft (GbR, PartG) beispielsweise das 55. Lebensjahr bereits vollendet oder sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauerhaft berufsunfähig, können Sie sowohl von einem Veräußerungsfreibetrag von bis zu 45.000 Euro als auch von der Anwendung des „halben“ Steuersatzes profitieren. Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche dies genau sind und auf welche Punkte Sie außerdem achten müssen, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema Steuern beim Praxisverkauf.
Der Wunsch, seine eigene Zahnarztpraxis zu übergeben, kann zum einen darin münden, einen freiberuflichen Nachfolger zu finden und an ihn zu verkaufen. Zum anderen stellt auch der Verkauf an ein investorenbetriebenes MVZ bzw. einen größeren Investor eine Option dar. Im letzten Fall wird in der Regel eine Weiterarbeitszeit von mindestens drei Jahren vereinbart, wobei eine Zeitspanne von fünf und mehr Jahren von Investoren noch erwünschter ist. Ihre Praxis sollte einige Kriterien erfüllen, um für die Übernahme durch einen Investor in Frage zu kommen. Hierzu gehören unter anderem:
Der Verkauf an ein MVZ eröffnet die Chance, selbst als angestellte Zahnärztin bzw. angestellter Zahnarzt in gewohnter Umgebung weiterzuarbeiten sowie den Erhalt des Standorts für Mitarbeitende und Patienten zu sichern.
Hinweis:
Die Dynamik auf dem Markt für Zahnarztpraxen hat sich zusätzlich maßgeblich verändert, seit Investoren diesen als äußerst attraktive Kapitalanlage erkannt haben. Die traditionelle Vorstellung einer Praxisabgabe als Thema, das überwiegend die Altersgruppe 55+ betrifft, gehört der Vergangenheit an. Nun zeigt sich, dass auch junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zunehmend Interesse daran entwickeln. Investoren streben aktiv danach, erfolgreich etablierte Zahnarztpraxen zu erwerben. Dabei sind sie bereit, Preise zu zahlen, die für niederlassungswillige Zahnärzte finanziell schwer umsetzbar sind.
Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Orientierungsgespräch, um Ihre Optionen und Wünsche abzustecken.
Die Suche nach einem Praxisnachfolger kann je nach Standort und Größe der Praxis viel Zeit in Anspruch nehmen. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Nachfolgeberater ergeben sich zahlreiche Vorteile. Ein solcher Experte verfügt über ein umfangreiches Netzwerk potenzieller Käufer, was auch für weniger begehrte Standorte viele Interessenten ermöglicht und zahlungskräftige Käufer in stark frequentierten Gebieten anspricht.
Ein Nachfolgeberater übernimmt die Vorbereitungen für den Praxisverkauf und die Kontaktaufnahme mit potenziellen Käufern, während Sie sich um den Praxisalltag kümmern können. Dadurch wird der gesamte Prozess strukturiert und reibungslos gestaltet. Zusätzlich unterstützt der Berater bei der realistischen Preisgestaltung, den Verkaufsverhandlungen und behält auch die steuerlichen Aspekte zu Ihren Gunsten im Blick.
Die Deutsche Unternehmensverkauf steht Ihnen für eine indikative Wertermittlung und die Suche nach einem passenden Käufer zur Verfügung. Gerne können Sie uns unverbindlich ansprechen.
Der Verkauf einer Zahnarztpraxis ist ein bedeutender Schritt, der eine gründliche Vorbereitung erfordert. Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit den verschiedenen Aspekten wie der Suche nach potenziellen Käufern und der aktuellen Marktlage auseinanderzusetzen. Eine realistische Preisvorstellung und souveräne Verhandlungsführung sind weitere Schlüsselfaktoren für einen erfolgreichen Praxisverkauf.
Mit der Wahl eines geeigneten Nachfolgeberaters können Sie den Verkaufsprozess strukturiert durchlaufen und haben mit dessen Rückhalt die Möglichkeit, sich weiterhin auf die Patientenversorgung zu konzentrieren.
Marcel Nehlsen arbeitete nach seinem Studium für 5 Jahre in der Finanzverwaltung, bevor er als Steuerberater in die Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB wechselte. Dort betreut er als Partner den zahnmedizinischen Fachbereich.
In Zusammenarbeit mit seinem Team veröffentlicht Herr Nehlsen regelmäßig Fachbeiträge zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen rund um die Zahnmedizin, tritt als Gastautor in Podcasts auf und referiert bei verschiedenen Fortbildungsinstituten.
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