Mit steigendem Alter und anhaltender beruflicher Beanspruchung erwägen viele Radiologinnen und Radiologen, die eigene Radiologiepraxis zu verkaufen. Eine rechtzeitige Planung und Vorbereitung für einen solch wichtigen Schritt und den Übergang sind für jede Form von Praxisstruktur unerlässlich. Beim Praxisverkauf sollten grundlegende Regeln beachtet werden, um das eigene Lebenswerk geordnet in neue Hände übergeben zu können und so einen gesicherten Ruhestand zu ermöglichen.
Aktuelle Entwicklung auf dem Markt: Radiologiepraxen erfreuen sich momentan einer außerordentlichen Nachfrage seitens potenzieller Käufer und Investoren. Informieren Sie sich jetzt ausführlich über Ihre Möglichkeiten und gestalten Sie den Praxisverkauf bestmöglich.
Inhaltsverzeichnis
Kriterien bei der Wahl eines passenden Nachfolgers
Übertragung der Zulassung auf den Nachfolger
Einbringung der Radiologiepraxis in ein MVZ
Praxisbewertung einer Radiologiepraxis
Mit diesem zeitlichen Rahmen müssen Sie rechnen
Vorab steuerliche Konsequenzen prüfen
Fazit
Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger ist ein bedeutender Schritt im Prozess des Verkaufs einer Radiologiepraxis. Die Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte lassen sich nieder, indem sie eine bestehende Praxis übernehmen oder Anteile an einer Gemeinschaftspraxis kaufen. Um den Übergang für alle Beteiligten möglichst reibungslos zu gestalten, ist eine sorgfältige Planung im Vorfeld von großer Bedeutung.
Bei der Übertragung einer Einzelpraxis an einen Fachkollegen ist es ratsam, frühzeitig mit der Suche nach potenziellen Bewerbern zu beginnen. Die Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit ist abhängig von der Genehmigung des Zulassungsausschusses. Daher ist es eine empfehlenswerte Option, den potenziellen Nachfolger bereits in einem frühen Stadium in die Praxis einzubinden, beispielsweise durch ein Anstellungsverhältnis. Dadurch können unter bestimmten Bedingungen Privilegien im Nachbesetzungsverfahren erlangt und die Entscheidung des Zulassungsausschusses zugunsten des ausgewählten Nachfolgers beeinflusst werden. Zugleich gewöhnen sich die Patientinnen und Patienten allmählich an den neuen Praxisinhaber.
Hinweis:
Einen optimalen Kaufpreis für Ihre Praxis zu erhalten, wird eine große Herausforderung, wenn Sie eine Einzelnachfolge an einen jüngeren Kollegen anstreben.
Zwar können Sie auf diese Weise einem jungen Kollegen Starthilfe geben, der sich als Radiologe niederlassen möchte. Doch bedenken Sie, dass die hohe Investition für die Ablöse Ihrer radiologischen Geräte in der Regel und den hohen Wert der radiologischen Vertragsarztzulassung zu einer persönlichen Verschuldung auf Seiten des potenziellen Käufers führt. Dieser kann oft nur bis zu einem bestimmten Limit gehen, was wiederum dazu führt, dass Sie als Verkäufer auf einen signifikanten Teil des potenziellen Verkaufspreises verzichten müssen.
Wenn Ihr Ziel jedoch darin besteht, den maximalen Verkaufspreis zu erhalten, ist es ratsam, Ihre Praxis in ein investorenbetriebenes MVZ einzubringen. Diese größeren Investoren verfügen über umfangreiche finanzielle Ressourcen und sind oft in der Lage, Ihnen ein attraktiveres Angebot zu unterbreiten.
Wenn bereits ein Anstellungsverhältnis mit dem potenziellen Nachfolger besteht, gibt es eine weitere interessante Möglichkeit:
Sie als Praxisverkäufer können die vertragsärztliche Zulassung auf den Nachfolger übertragen und sich bei diesem selbst als praktizierender Arzt anstellen lassen. Dadurch bleibt der Vertragsarztsitz in der Praxis erhalten, ohne ein komplexes Nachbesetzungsverfahren durchlaufen zu müssen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie als abgebende Ärztin bzw. abgebender Arzt für die Dauer von mindestens drei Jahren auf dem Angestelltensitz tätig sind. Die schrittweise Reduzierung der Tätigkeit ist allerdings möglich. Danach liegt das Nachbesetzungsrecht beim Nachfolger. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie als ursprünglicher Praxisinhaber den Nachfolger in einer Übergangsphase unterstützen und Ihre eigene Tätigkeit allmählich reduzieren können. Auf diese Weise kann der Wandel innerhalb der Radiologiepraxis sowohl für Verkäufer und Käufer als auch für die Patienten besonders nahtlos gestaltet werden.
Um alle bestehenden Möglichkeiten optimal auszuloten, binden Sie in jedem Fall Fachanwälte für Medizinrecht in den Prozess ein.
Neben der traditionellen Übertragung einer Praxis an eine Einzelperson besteht die Option, den gesamten Praxisbetrieb in ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) einzubringen. Es gibt mittlerweile viele Investoren, die sich auf den Kauf von Praxisbetrieben spezialisiert haben und diese in Versorgungszentren umstrukturieren. Dieser Trend überrascht nicht, da auch Berufsanfänger zunehmend die Sicherheit einer Anstellung bevorzugen, die im Vergleich zur Selbstständigkeit naturgemäß mit geringeren finanziellen Risiken verbunden ist.
Ein solches Vorgehen ist dann besonders attraktiv, wenn die abgebende Ärztin bzw. der abgebende Arzt die eigene Tätigkeit nicht vollständig aufgeben und zugleich den KV-Sitz bevorzugt an einen angestrebten Käufer veräußern möchte. Auf diese Weise wird ein Verfahren zur Neubesetzung des KV-Sitzes durch den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung vermieden und Sie als abgebender Radiologe können auf den Prozess der Überleitung der Vertragsarztzulassung steuernd einwirken. Dies ist die typische Herangehensweise, um die eigene Praxis erfolgreich in ein MVZ einzubringen und einen bestmöglichen Verkaufspreis zu erhalten.
Zu beachten ist allerdings, dass der Verkäufer der Radiologiepraxis dabei die Kontrolle über strategische Entscheidungen an das MVZ abgibt. Ein solcher Schritt erfordert genaue Überlegungen und sollte ggf. durch Experten begleitet werden. Diese können beispielsweise auch sicherstellen, dass die Erwartungen und Wünsche des Verkäufers in den Verhandlungen gewahrt werden und Eingang in die schriftlichen Vereinbarungen finden.
Welche weiteren Aspekte bei der Einbringung der eigenen Praxis in ein MVZ eine Rolle spielen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer die eigene Praxis verkaufen möchte, strebt zweifellos einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Übertragung seiner lebenslangen Arbeit an. Besonders im Hinblick auf die wertvollen radiologisch-medizinischen Geräte und den Wert der radiologischen Vertragsarztzulassung ist es sinnvoll, den möglichen Kaufpreis der Praxis oder des Anteils an der Gemeinschaftspraxis durch Experten bestimmen zu lassen. Hierfür stehen unter anderem Nachfolgeberater zur Verfügung, die sich auf die Bewertung und Analyse von medizinischen Einrichtungen spezialisiert haben und fundierte Einblicke in die Wertermittlung von Radiologiepraxen bieten können.
Gerne nehmen wir unverbindlich für Sie eine Praxiswertermittlung vor. Mit uns profitieren Sie nicht nur von unserer Bewertungsexpertise im medizinischen Bereich, sondern auch von unseren tieferen Einblicken in die aktuelle Marktsituation.
Beim Verkauf einer Radiologiepraxis ist die richtige Einschätzung des Zeithorizonts entscheidend. Dies umfasst nicht nur den Zeitpunkt des Verkaufs, sondern auch die Vorbereitungszeit davor. Die Vorbereitung auf den Praxisverkauf erfordert Zeit für die Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, die Analyse des Praxiswerts und möglicher Verbesserungen, um die Attraktivität für potenzielle Käufer zu steigern. Die eigentliche Suche nach einem passenden Käufer, die Verhandlungen und die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen können ebenfalls einen erheblichen zeitlichen Aufwand erfordern.
Darüber hinaus sollte man sich als verkaufende Radiologin bzw. als verkaufender Radiologe rechtzeitig darüber klar werden, welche Form der Abgabephase in Frage kommt. Möchte man beispielsweise an ein MVZ veräußern, wird in der Regel eine Weiterarbeitszeit des Verkäufers von mindestens drei Jahren vereinbart, wobei eine kaufpreiserhöhende Zeitspanne von fünf und mehr Jahren von Investoren noch erwünschter ist. Ein solches Szenario ist aber selbstverständlich nur für diejenigen eine Option, die einen schrittweisen und mehrjährigen Rückzug aus der Praxis anstreben. Wer diesen Prozess bereits nach einer kürzeren Übergabezeit von meist sechs Monaten abschließen möchte, sollte beispielsweise den Weg einer Einzelnachfolge in Betracht ziehen.
Die steuerlichen Aspekte sind ein bedeutender Faktor beim Verkauf einer Praxis. Insbesondere sollten Praxisabgebende den steuerlichen Freibetrag für Betriebsveräußerungen im Auge behalten. Wenn der Verkäufer einer Einzelpraxis oder eines Personengesellschaftsanteils (z. B. GbR oder PartG) zum Zeitpunkt der vollständigen Praxisübertragung das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Veräußerungsgewinn dem so genannten „halben“ Steuersatz unterliegen. Faktisch wird die Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zwar nicht halbiert, aber zumindest um 44 % reduziert. Je Verkäufer ist diese Steuerbegünstigung auf einen Veräußerungsgewinn von 5 Mio. € begrenzt. Im Maximum kann sich daraus für den Verkäufer eine absolute Steuerentlastung von rund 1 Mio. € ergeben. Ob und in welcher Höhe dieser steuerliche Vorteil zum Tragen kommt, muss im Zuge der Transaktion genau geprüft und sichergestellt werden. Hindernisse für den „halben“ Steuersatz können z. B. die Auslagerung von Praxisimmobilien, Beteiligungen an Mammographie-Screening-Gesellschaften oder die Fortsetzung der bisherigen Betätigung nach dem Verkauf außerhalb eines Anstellungsvertrags sein (z. B. Fortsetzung einer Gutachtertätigkeit).
Für einen tieferen Einblick in mögliche steuerliche Begünstigungen beim Praxisverkauf informieren Sie sich in diesem Artikel.
Unser Tipp:
Da die Übertragung einer Praxis stets steuerliche Folgen hat, ist es ratsam, einen im Transaktionsbereich erfahrenen Steuerberater in den Prozess einzubeziehen. Die gesetzlich vorgesehenen Steuerbegünstigungen sollten beim Timing des Verkaufs und bei der Festlegung des Verkaufspreises unbedingt berücksichtigt werden.
Melden Sie sich bei uns. Wir sprechen gerne eine konkrete Empfehlung für einen geeigneten Steuerprofi aus.
Der Verkauf einer Radiologiepraxis ist ein komplexer Prozess, der eine gründliche Vorbereitung und sorgfältige Planung erfordert. Es ist wichtig, die Vielschichtigkeit dieses Vorhabens zu erkennen und sich bewusst zu sein, dass es weit über den reinen finanziellen Aspekt hinausgeht. Die medizinisch-technische Ausstattung, der Patientenstamm, rechtliche und steuerliche Angelegenheiten sowie die Suche nach einem geeigneten Käufer sind nur einige der vielen zu berücksichtigenden Punkte.
Ein erfolgreiches Ergebnis hängt nicht nur von der Bestimmung des richtigen Zeitpunkts und eines angemessenen Verkaufspreises ab, sondern auch von der Schaffung eines reibungslosen Übergangs für Patienten und Mitarbeiter.
Unser Tipp:
Suchen Sie sich einen professionellen Nachfolgeberater – wir können Sie bei der Bewertung Ihrer Praxis und folgenden Fragestellungen fundiert unterstützen.
Philipp Peplowski ist Diplom-Finanzwirt (FH), Master of Laws (LL.M.), Steuerberater und Partner der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB.
Als eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Deutschland liegt der Beratungsschwerpunkt unter anderem in der steuerlichen Begleitung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Unternehmensverkäufen.
In Zusammenarbeit mit seinem Team veröffentlicht Herr Peplowski regelmäßig Fachpublikationen im deutschsprachigen Raum.
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