Wenn es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG handelt, fällt dabei keine Umsatzsteuer an. Wann Umsatzsteuer eingespart werden kann, zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Hält eine Privatperson GmbH-Anteile und dies mit mindestens 1% innerhalb der vergangenen 5 Jahre, so wird auf den Veräußerungsgewinn das Teileinkünfteverfahren angewandt. Es bleiben 40% des Gewinns steuerfrei.
Mit der Vollendung des 55. Lebensjahres ergibt sich eine wichtige Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Der ermäßigte Steuersatz ab 55. Jahren kann hier zum Tragen kommen.
Wer sein Unternehmen verkauft, sollte sich bereits im Vorfeld mit den anfallenden Steuern beschäftigen. Diese hängen unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens ab.